1. Jegliches Anfordern (auch mündlich) unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung/Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.
2. Unsere Nachweise sowie vermittelte Informationen sind nur für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte – auch Berater – ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind. Volles Honorar – gemäß u. a. Sätzen – wird uns auch dann geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder unsere Informationen weitergeleitet werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen, sowie wenn unsere Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit anderen abschließen.
3. Bereits bekannte Angebote/Geschäftsangelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt und widerspricht. Vorkenntnis-quelle und – Datum sind mitzuteilen.
4. Honorarpflicht gemäß u. a. Sätzen besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit vom Vermieter/Verkäufer andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet oder mietet anstatt zu kaufen.
Ein Folgegeschäft liegt also vor, wenn in nicht allzuferner Zeit eine Erweiterung/Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheiten eintritt, z. B. erst nur gemietet wurde und infolge ein Kauf zustande kommt, oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Volle Honorarpflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei anderen wirtschaftlich, gleichwertigen Geschäften.
5. Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss über die Vertragsangelegenheiten (Vertragsabschluss). Diese kann sein: Miet, Pacht, Leasing, Kauf, Options, Erbbaurecht, Renten, Werklieferungs, Gesellschaft- und Beteiligungsvertrag, Zuschlag bei Versteigerungen oder sonstiges. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen.
6. Unsere Angaben basierten auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluss, Zwischenverkauf und -vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
7. Mitarbeiter unseres Hauses sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, insbesondere zu Provisionsverhandlungen und Inkasso nicht ermächtigt.
8. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Schwalbach.
10. Zusätzlich zu unseren folgenden Erfolgshonoraren, die vom Mieter, Käufer, Pächter, Nutzer, Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
Unser Erfolgshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:
10.1 Wohnraumvermietung = 2,0 Monatsmieten
das 2-fache der monatlichen Nettomiete vom Besteller
10.2 Gewerbliche Vermietung = 3,0 Monatsmieten
(Miet·, Pacht·, Leasingverträge u. ä. von Büros, Läden, Hallen u. ä. m.)
das 3-fache der monatlichen Nettomiete oder Pacht vom Mieter/Nutzer
10.2.1 Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsgrundlage die Höhe der durchschnittlichen Monatsmiete bezogen auf die Vertragsdauer.
10.2.2 Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte = 5,0 Monatsmieten
und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm etc. vom jeweiligen Wert
unabhängig von der Mietvertragsprovision
10.3 Verkauf von Grundbesitz = 5,0%
(Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.)
vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer
Bei Zwangsversteigerungen; aus den Gesamtaufwendungen = 5,0%
einschließlich bestehender Rechte vom Ersteigerer
10.4 Geschäfts- und Unternehmensverkäufe = 5,0%
An – und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Knowhow, Gegenständen,
von der gesamten Vertragssumme vom Käufer
10.5 Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
11. Kosten Bauorganisation
Nach Vereinbarung